Selbst Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und sind auf dem Markt tätig. Um echte Experten von solchen Anbietern zu unterscheiden, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Diese zeigt, dass Experten auf einem bestimmten Gebiet besonders qualifiziert sind. Darüber hinaus schwören öffentlich bestellte Sachverständige unabhängig und unparteiisch zu handeln.